Grundlage der Interessenvertretung unserer Mandanten im Arbeitsrecht ist der Arbeitsvertrag.
Denn der Arbeitsvertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezüglich der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Seine Bedeutung ist somit immens.
Es empfiehlt sich sowohl aus Arbeitgebersicht, als auch aus Arbeitnehmersicht bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages die eigenen Interessen hinreichend rechtlich zu würdigen. Die Beratung durch einen im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalt ist somit empfehlenswert.
Hierbei sind für uns als Rechtsanwälte im Bereich Arbeitsrecht insbesondere folgende Fragen relevant:
- Wie weit geht das Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Welche Aufgaben sollen auf den Arbeitnehmer verteilt werden
- An welchem Ort soll der Arbeitnehmer eingesetzt werden
- Zu welchen Arbeitszeiten soll der Arbeitnehmer seiner Tätigkeit nachkommen
- Welche Kündigungsfristen sollen bestehen
- Welche Ausschlussfristen sind sinnvoll
- Soll das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet sein
- Entspricht der Arbeitsvertrag bspw. bei Befristung der erforderlichen Form
- Hinweispflicht des Arbeitgebers bei geringfügig Beschäftigten