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Rechtsanwalt für Familienrecht

Familienrecht

Rechtsanwalt Kindesunterhalt

Als im Familienrecht tätige Rechtsanwälte ist eine unserer Aufgaben die Durchsetzung von Kinderunterhaltsansprüchen. Selbstverständlich werden wir aber auch beauftragt, unberechtigte Ansprüch auf Kindesunterhalt abzuwehren.

Neben der Verpflichtung der Personensorge trifft die Eltern nämlich auch die Pflicht für den Lebensbedarf des Kindes aufzukommen. Die Höhe des Kindesunterhaltes orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. In der Regel leistet ein Elternteil seinen Unterhaltsbeitrag durch Pflege und Erziehung des Kindes, der andere Teil ist zum Barunterhalt verpflichtet.

Grundsätzlich sind minderjährige Kinder privilegiert im Rahmen des Unterhaltsrechts. Das bedeutet, dass ihr Unterhaltsanspruch vorrangig zu befriedigen ist. Denn die Schutzwürdigkeit von minderjährigen Kindern geht allen anderen Unterhaltsberechtigten vor, da von Ihnen nicht erwartet werden kann, selber für ihren Unterhalt aufzukommen.

Auch volljährige Kinder können noch privilegiert sein. Das ist der Fall, wenn Sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverheiratet sind, im Haus eines Elternteiles wohnen und sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden. Dann stehen sie auf derselben Stufe wie minderjährige Kinder.

Die Privilegierung ist nur relevant für die Frage, an wen vorrangig Unterhalt zu leisten ist. Ein Unterhaltsanspruch des nicht privilegierten Kindes besteht selbstverständlich in der Regel zumindest dem Grunde nach. Ob er der Höhe nach befriedigt werden kann, hängt aber dann davon ab, ob der Unterhaltspflichtige nach Erfüllung der vorrangigen Unterhaltspflichten und unter Abzug eines angemessenen Selbstbehaltes noch so leistungsfähig ist, dass er dem nicht privilegierten Kind auch Unterhalt leisten kann.

Nach Abschluss der allgemeinen Schulausbildung haben Kinder Anspruch auf die Finanzierung einer angemessen Berufsausbildung, die sie nach einer angemessenen Orientierungsphase beginnen müssen. Diese haben sie entsprechend ihrer Neigungen und Fähigkeiten auszuwählen und es obliegt ihnen, diese Ausbildung dann konsequent und zielstrebig voranzutreiben.

Problematisch wird die Frage, ob ein Unterhaltsanspruch noch besteht, häufig bei Abbruch einer Ausbildung und Beginn einer neuen Berufsausbildung, sowie bei Aufnahme einer qualifizierteren Ausbildung nach Beendigung einer ersten Berufsausbildung.

Folgende Fragenstellungen sind im Rahmen unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte im Bereich Familienrecht besonders relevant:

  • Kindesunterhalt bei minderjährigen Kindern
  • Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern
  • Kindesunterhalt während der Ausbildung
  • Kindesunterhalt bei Abbruch der Ausbildung
  • Kindesunterhalt bei Abbruch des Studiums
  • Kindesunterhalt während des Studiums
  • Kindesunterhalt bei Beginn eines Studiums nach einer abgeschlossenen Ausbildung
  • Kindesunterhalt bei verzögertem Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums
  • Gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen
  • Anrechnung von Kindergeld

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Roman-Alexander Meier

Rechtsanwalt & Notar

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