Jeder im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwalt ist fortwährend mit der Prüfung von Zeugnisansprüchen und Zeugnisinhalten konfrontiert.
Denn am Ende, aber auch während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses umfasst auf Wunsch des Arbeitnehmers auch eine Leistungs- und Führungsbeurteilung. Hier hat sich ein sprachliches System durchgesetzt, das die Qualität der Arbeit des Arbeitnehmers bewertet und somit eine erhebliche Bedeutung für den weiteren beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers hat. Es empfiehlt sich daher, ein erhaltenes Zeugnis durch einen im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Denn grundsätzlich besteht ein Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, das dem beruflichen Fortkommen dient.
Wesentliche Gesichtspunkte hierbei sind:
- Hat der Arbeitgeber ein Zeugnis erstellt
- Welche Formulierungen sind verwendet worden
- Bringen die Formulierungen die Qualität der Arbeit des Arbeitnehmers hinreichend zum Ausdruck
- Liegen für diese Beurteilung beweisbare Umstände vor
- Kann der Arbeitnehmer den Gegenbeweis erbringen
- Welche anderen Leistungsbeurteilungen gibt es noch
- Gab es z.B. Zielvereinbarungen und sind entsprechende Prämien gezahlt worden
Bedenken Sie, dass es sich anbietet, bei jedem Wechsel der Führungskraft ein Zwischenzeugnis zu verlangen, da jede Leistungsbewertung auch immer eine subjektive Komponente beinhaltet.