Familienrecht
Rechtsanwalt Sorgerecht
Das Aufgabengebiet des im Familienrecht tätigen Rechtsanwaltes umfasst auch die sogenannten Kindschaftssachen. Mittelpunkt der Kindschaftssachen ist das Sorgerecht.
Das Sorgerecht meint die elterliche Sorge für das Kind. Erfasst sind die Vermögenssorge und die Personensorge. Die Personensorge umfasst wiederum das Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. das Recht den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Die Vermögenssorge meint den Schutz der finanziellen Interessen des Kindes. Die elterliche Sorge orientiert sich am Kindeswohl. Grundsätzlich steht verheiraten Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu. Bei unverheirateten Eltern hingegen grundsätzlich der Mutter, allerdings kann hier das Sorgerecht durch formgerechte Elternvereinbarung auch auf den Vater übertragen werden. Auch neigen die Gerichte bei dieser Frage immer mehr zu einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalles und stärken die Rechte des Vaters. So spielt im Rahmen des Sorgerechts und des Kindesunterhalts auch die Frage nach der Vaterschaft eine besondere Rolle.
Unsere Tätigkeit im Rahmen des Sorgerechts umfasst insbesondere:
- Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung
- Elternvereinbarungen / Sorgeerklärung über die Aufteilung der elterlichen Sorge
- Auseinanderfallen von rechtlicher und genetischer Vaterschaft
- Das Sorgerecht des nichtehelichen Vaters, bzw. das Sorgerecht für uneheliche Kinder
- Das Sorgerecht in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Der Entzug der Personensorge
- Kindesherausgabe aufgrund des Aufenthaltsbestimmungsrechts
- Das Herausgabeverlangen bei Kindesentführung
- Das Sorgerecht von Pflegeeltern, das Sorgerecht des Vormunds
- Entzug des Sorgerechts aufgrund von Verstößen gegen das Kindeswohl
- Durchsetzung des Umgangsrechtes und des Aufenthaltsbestimmungsrechtes
Kontakt
Roman-Alexander Meier
Rechtsanwalt & Notar
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