Sollte es im Rahmen von Beziehungen oder im privaten Umfeld zu häuslicher Gewalt, Stalking oder Bedrohungen kommen, bietet das Gewaltschutzgesetz Schutz. Per Eilanordnung kann beispielsweise die Zuweisung der Ehewohnung an das Opfer beantragt werden. Dies soll besonders dann erfolgen, wenn es für das Wohl der in der Ehewohnung lebenden Kinder zwingend notwendig ist. Durch diese Möglichkeit müssen Frauen und Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, z.B. nicht mehr Zuflucht in einem Frauenhaus suchen. Auch bietet das Gewaltschutzgesetz bei anderen Belästigungen Schutz wie z.B. dem Stalking. Hier kann gerichtlich durchgesetzt werden, dass der Täter sich seinem Opfer oder dessen Wohnung nicht mehr nähern darf. Das Gewaltschutzgesetz bietet somit schnellen, gerichtlichen Schutz der Opfer von Belästigungen, Bedrohungen und Gewalttaten. Hierbei umfasst unsere Tätigkeit insbesondere folgende Fälle:
- Häusliche Gewalt
- Bedrohungen in der Beziehung
- Schutz des Opfers durch Zuweisung der Wohnung an das Opfer
- Schutz vor Stalking/Stalkern und vor Nachstellungen
- Eilanordnungen auf Basis des Gewaltschutzgesetzes
- Schneller gerichtlicher Schutz gegen Bedrohungen