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Rechtsanwalt für Mietrecht

Rechtsanwalt Kündigung des Mietvertrags

Nicht selten werden wir als Rechtsanwälte für Mietrecht damit beauftragt, das Mietverhältnis zu kündigen. Grund sind entweder ein grobes Fehlverhalten des Mieters, eine Zerrüttung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses oder nicht zuletzt die fehlende Zahlungsmoral des Mieters.

Die anwaltliche Erfahrung lehrt, dass das Abwarten bei einem Fehlverhalten des Mieters in aller Regel nur Geld kostet. Es gilt insofern frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Vermögensinteressen des Mandanten zu schützen. Aus diesem Grund ist das Mietverhältnis sofort bei Vorliegen der Voraussetzungen zu kündigen.

Hierfür ist in aller Regel eine Vertragspflichtverletzung des Mieters notwendig. Von der Schwere dieser Pflichtverletzung ist abhängig, ob das Mietverhältnis sofort gekündigt werden kann, oder ob es zuvor noch einer Abmahnung bedarf und damit die Kündigung erst bei Wiederholung der Pflichtverletzung möglich ist.

In jedem Fall aber sollte eine Pflichtverletzung des Mieters nicht einfach so hingenommen werden und auch auf einen erstmaligen Zahlungsverzug sofort reagiert werden.

Auch der Ausspruch eines Vermieterpfandrechtes ist in aller Regel bei Zahlungsverzug geboten.

Wird das Mietverhältnis gekündigt, wird dem Mieter eine Frist zur Räumung der Wohnung gesetzt. Bis zum Ablauf dieser Frist muss der Mieter dann die Wohnung geräumt und im vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter herausgegeben haben. Weigert sich der Mieter die Wohnung zu räumen oder befindet er sich damit in Verzug, so muss Räumungsklage erhoben werden.

Zur Wahrung der Rechtsposition des Vermieters sind sehr viele rechtliche Aspekte zu beachten, so dass es sich empfiehlt, frühzeitig die Beratung eines im Mietrecht tätigen Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.

Unsere Tätigkeit als im Mietrecht tätige Rechtsanwälte umfasst insbesondere:

  • Fristlose Kündigungen des Mietvertrags
  • Fristgemäße Kündigungen des Mietvertrages
  • Ausspruch eines Vermieterpfandrechtes
  • Erhebung von Räumungsklagen
  • Durchführung von Räumungsverfahren
  • Berliner Räumungen

Kontakt

Roman-Alexander Meier

Rechtsanwalt & Notar

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