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Rechtsanwalt für Mietrecht

Rechtsanwalt Betreibung von Mietforderungen

Die häufigste vertragliche Verfehlung des Mieters ist der Zahlungsverzug, so dass man als im Mietrecht tätiger Rechtsanwalt fortwährend damit konfrontiert ist.

Da der Erhalt von Mietzahlungen die Gegenleistung für die Überlassung der Mietsache ist, handelt es sich um eine vertragliche Hauptpflicht des Mieters. Das Abwarten bei Nichterhalt einer Mietzahlung wird in der Regel nur noch teurer, so dass sofortiges Handeln geboten ist. Es sollte umgehend eine Abmahnung ausgesprochen werden, dies gilt auch, wenn der Mieter beginnt, die Miete nicht pünktlich zu zahlen. Denn die Fälligkeit der Mietzahlung ist gesetzlich geregelt. Der Mieter muss die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats entrichtet haben.

Eine Abmahnung mahnt immer ein ganz konkretes Fehlverhalten des Mieters ab, sobald sich dieses wiederholt, kann der Vermieter kündigen. Es ist insofern von großer Bedeutung zur Wahrung der Rechte des Vermieters frühzeitig eine Abmahnung auszusprechen.

Gerät der Mieter mit zwei Monatsmieten oder einem nicht unerheblichen Teil der Mietzahlungen in Verzug, kann der Vermieter die Kündigung aussprechen. Auch dies sollte frühzeitig veranlasst werden. Denn der Mieter hat dann die Möglichkeit kurzfristig den gesamten Mietrückstand zu begleichen und damit die Kündigung zu beseitigen. Eine Beseitigung der Kündigung kann er aber nur einmal erfolgen, so dass bei einem erneuten Zahlungsrückstand diese Möglichkeit dann aufgebraucht ist.

Weiter ist es empfehlenswert frühzeitig einen Titel über die Mietforderung zu erhalten, damit dieser vollstreckt werden kann. Es kann dann das Konto oder das Gehalt des Mieters gepfändet werden. Letzlich umfasst die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Mietrecht in erster Linie die Wahrung der Vermögensinteressen des Mandanten.

Unsere Tätigkeit umfasst in diesem Teilbereich des Mietrechts insbesondere:


  • Titulierung von Mietforderungen
  • Abmahnung wegen Zahlungsverzug
  • Vorbereitung von Kündigungen des Mietverhältnisses
  • Ausspruch eines Vermieterpfandrechtes
  • Erhebung von Räumungsklagen
  • Zwangsvollstreckung der titulierten Forderungen

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Roman-Alexander Meier

Rechtsanwalt & Notar

Steinstraße 18
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