Straßenverkehrsrecht
Rechtsanwalt Straßenverkehrsrecht
Es gibt in Deutschland kein einheitliches Straßenverkehrsrecht, diverse Rechtsquellen regeln die Teilnahme am Straßenverkehr und deren Folgen. Meine Tätigkeitsfelder sind die Regulierung des Unfallschadens mit den Versicherungen bzw. dem Unfallgegner, die Vertretung in Bußgeldsachen, sofern Ihnen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, der Entzug der Fahrerlaubnis, sowie das Verteidigen gegen den Vorwurf Straftaten im Verkehr begangen zu haben. Unsere Tätigkeit umfasst im Wesentlich die Verteidigung bzw. Durchsetzung Ihrer Rechtsposition bei folgenden Fragestellungen:
Unfallregulierung
- Schmerzensgeld
- Schadensersatz
- Nutzungsausfallschaden für das beschädigte Kfz
- Verdienstausfall und entgangener Gewinn
- Schadensregulierungen mit den Versicherungen
- Ermittlung der Höhe der Schadenspositionen
- Notwendigkeit einer Haushaltshilfe
Bußgeldangelegenheiten
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Alkohol und Drogenverstöße
- Unerlaubtes Telefonieren
- Abschleppfälle
Führerscheinentzug / MPU
- Anordnung eines medizinisch psychologischen Gutachtens / MPU
- Führerscheinentzug wegen zu hoher Punktezahl
- Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Drogen
- Probleme bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Straftaten im Verkehr
- Alkoholfahrten / Trunkenheit im Verkehr
- Körperverletzungs- und Tötungsdelikte im Verkehr
- Fahrerflucht / Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Nötigung
Kostentragung
Sollten sie, wie wir es empfehlen, für die Regulierung ihres Schadens einen Anwalt beauftragen, so ist das Anwaltshonorar ein Teil der Schadensposition, der von dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers mit zu erstatten ist.
Sollten sie unverschuldet Unfallbeteiligter geworden sein, entstehen für sie keine zusätzlichen Kosten durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes.
Kontakt
Roman-Alexander Meier
Rechtsanwalt & Notar
Steinstraße 18
31157 Sarstedt
Tel.: 05066 / 70 75 0
Fax: 05066 / 70 75 75
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