Der im Familienrecht tätige Rechtsanwalt ist hauptsächlich mit der Beendigung der Ehe und den rechtlichen Folgen dieser befasst. Die Ehe kann nur durch die Scheidung beendet werden. Die Scheidung führt das zuständige Familiengericht auf Antrag eines Rechtsanwaltes durch, da vor den Familiengerichten Anwaltszwang herrscht.
Die Vorstufe der Scheidung und auch deren Voraussetzung ist in aller Regel die Trennung. Trennung meint hierbei die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft aufgrund der Ablehnung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Zumindest einer der Eheleute muss dabei seinen Willen dieser Ablehnung erkennbar nach außen tragen. Dies kann durch Auszug aus der Ehewohnung erfolgen oder durch das Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung. Erfolgt die Trennung in der Ehewohnung ist wichtig, dass die gesamte Versorgung des anderen Ehegatten eingestellt wird und auch die Finanzen getrennt werden.
Wichtig ist hierbei, dass neben der räumlichen Trennung die Absicht der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommt. Es empfiehlt sich für ein späteres Scheidungsverfahren diesen Willen schriftlich zu dokumentieren. Unsere Tätigkeit umfasst hierbei insbesondere rechtliche Fragen zu folgenden Themen:
- Trennung der ehelichen Lebensgemeinschaft
- Getrenntleben in der Ehewohnung
- Zuweisung der Ehewohnung
- Trennung der Finanzen
- Trennungsunterhalt