Im Rahmen der Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich des Familienrecht sind wir immer wieder mit der Regelung und Durchsetzung nachehelicher Unterhaltsansprüche befasst.
Ab Rechtskraft des Scheidungsurteils erlischt der Anspruch auf Trennungsunterhalt, so dass im Rahmen der Scheidung eine Regelung bezüglich des nachehelichen Unterhalts getroffen werden muss. Auch hier ist die Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruches sehr komplex, zudem fehlt es an einer konkreten Regelung, so dass auf den Einzelfall abgestellt werden muss. Hier wird ähnlich dem Trennungsunterhalt wieder das Einkommen ermittelt, sowie die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Daneben gilt das Prinzip der Eigenverantwortung, so ist jeder der geschiedenen Ehegatten zunächst für sich selber verantwortlich. Kann er dieser Verantwortung nicht nachkommen, stellt sich die Frage nach einem Unterhaltsanspruch.
Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte umfasst in diesem Bereich des Familienrechts insbesondere folgende Bereiche:
- Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung
- Nachehelicher Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit
- Nachehelicher Unterhalt zur Aufstockung
- Nachehelicher Unterhalt wegen Ausbildung
- Nachehelicher Unterhalt wegen Krankeit
- Verstoß gegen die Erwerbsobligenheit
- Rückwirkender Unterhaltsanspruch aus der Vergangenheit
- Unterhalt aus Billigkeitsgründen
- Unterhaltsanspruch gegen die Erben